Jahresabschluss-Service für Ihr Unternehmen

Alles aus einer Hand: Neben dem umfassenden Gründungs- und Buchhaltungsservice zählt auch der Jahresabschluss zu meinem Leistungsportfolio.

Als Bilanzbuchhalterin nach österreichischem und deutschem Recht unterstütze ich Sie nicht nur bei allen Angelegenheiten rund um Ihre Buchhaltung, sondern auch bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses.

Nach der ordnungsmäßigen Verbuchung der Geschäftsvorfälle (doppelte Buchführung) am Ende des Wirtschaftsjahres ist innerhalb
der ersten fünf Monate des Geschäftsjahres ein Jahresabschluss zu erstellen, §222 UGB. Dazu zählen zum Beispiel die Bilanz sowie
die Gewinn- und Verlustrechnung.

Abschließend wird der Jahresabschluss zur Prüfung vorgelegt (siehe Bild). Bis 30.9. sind Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss vom Vorjahr im Firmenbuch offenzulegen, § 277 UGB Offenlegung (falls keine Ausnahmeregelungen getroffen wurden).

Werden diese Fristen nicht eingehalten, droht eine Geldstrafe.

Der Jahresabschluss der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Pauschalierung ist die Grundlage für die Berechnung der Einkommens-
steuer für die jeweilige Einkunftsart.

Zwecke des Jahresabschlusses

  • Basis für die Ermittlung der Körperschaftssteuer und Einkommenssteuer
  • möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmens
  • Vorlage bei Banken bei der Beantragung
    der Krediten
  • Gläubigerschutz

Zur Buchführung verpflichtete Gesellschaften

  • E.U. und Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
  • und andere